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Für alle High-End-Fahrzeuge ist eine gültige Flugnummer erforderlich.
Im Falle von Personen, die nicht per Flug, Zug oder auf andere Weise anreisen, die den touristischen Zweck nachweisen können, benötigen wir einen Nachweis, der Ihre aktuelle Adresse in Málaga bestätigt, wie z.B. einen Mietvertrag, den Erhalt von Strom, Gas oder Wasser, der weniger als 2 Monate alt ist. Sie müssen auch die vollständige Adresse des Ortes angeben, an den Sie mit dem Mietwagen fahren werden.
Wenn Sie keines dieser Dokumente mitbringen, die Ihren Wohnsitz belegen können, können wir das Fahrzeug nicht ausliefern.
Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens am Fahrzeug ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde einen Unfall-/Schadensbericht ausfüllt und an unser Büro übermittelt. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, im Falle eines Diebstahls des Fahrzeuges eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Bericht in unserem Büro abzugeben sowie den Schlüssel des Fahrzeuges zurückzugeben.
Für jeden Unfall oder Schadensbericht, den Marbesol bearbeiten muss, werden zusätzlich 50€ (inklusive Mehrwertsteuer) für die Bearbeitung des Unfalls berechnet. Wenn die Versicherung feststellt, dass der Vorfall nicht vom Kunden zu verantworten ist, werden die 50€ (inklusive MwSt.) zurückerstattet.
Marbesol behält sich das Recht vor, jeden der vorhergehenden Punkte zu ändern, wenn es für die Sicherheit des Fahrzeugs als notwendig erachtet wird.
Die Anmietung eines Fahrzeugs ist nicht an ein bestimmtes Modell gebunden, jedoch an eine bestimmte Fahrzeugklasse, welche ähnliche technische und komfortbedingte Voraussetzungen erfüllen.
Der Kunde bestätigt, dass er das Fahrzeug wie im Vertrag beschrieben erhalten hat, im gereinigten und fahrbereiten Zustand, inklusive etwaigen Schäden, Tankstand und bestimmter Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Der Zeitraum der Anmietung des Fahrzeugs liegt zwischen Abholung des Mietwagens und der Rückgabe.
Ein Miettag besteht aus einem Zeitraum von 24 Stunden, beginnend mit der Abholungsuhrzeit bis zur Rückgabe des Fahrzeugs plus einer Kulanzzeit von 120 Minuten.
Der maximale Anmietzeitraum beträgt 89 Tage.
Falls der Kunde sich entschließen sollte, die Anmietung vor dem spezifizierten Rückgabedatum zu beenden, wird dieser nicht für eine verfrühte Rückgabe entschädigt.
Wenn Marbesol dagegen den Mietvertrag vorzeitig beenden sollte, aus Gründen, welche nicht zu Lasten des Mieters gehen und formal die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen sollte und dies auch geschieht, so ist der Kunde berechtigt, eine Entschädigung von Marbesol zu verlangen. Diese ist doppelt so hoch wie der Betrag, welcher für die restlichen Miettage gezahlt wurde.
Der Kunde verspricht, das Fahrzeug in gutem Zustand zu erhalten und insbesondere bestimmte Regeln einhält, welche in den Mietbedingungen enthalten sind und im Folgenden aufgezählt werden:
Der Kunde ist direkt für alle Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verantwortlich, wenn diese aufgrund des Missbrauchs des Fahrzeugs entstanden sind.
Jeglicher Verstoß gegen eine oder mehrere Bestandteile dieser Mietvereinbarung gelten als Missbrauch, in diesem Falle ist der Kunde für alle Schäden, welche vom Fahrzeug verursacht wurden und zu Lasten von Marbesol gehen, direkt verantwortlich.
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Standort, Datum und der Uhrzeit, welche im Mietvertrag angegeben ist. Das Fahrzeug wird vom Kunden im gleichen Zustand zurückgebracht, in welchem dieser den Wagen übernommen hat, zusammen mit allen Dokumenten, Erste-Hilfe-Objekten, Rädern, Werkzeugen und Zubehörteilen.
Der Kunde darf keine Veränderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, oder an Schlüsseln, Ausrüstungsgegenständen, Werkzeugen oder Zubehörteilen vornehmen. Wenn dies geschieht, muss der Kunde den Originalzustand des Fahrzeugs auf seine Kosten wiederherstellen lassen. Zusätzliche Kosten, welche Marbesol durch den Ausfall des Fahrzeugs entstehen, werden ebenfalls vom Kunden getragen.
Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs: Wenn das Fahrzeug vom Kunden an einem anderen Tag, zu einer anderen Uhrzeit oder einen anderen Ort zurückgegeben wird, wird ein zusätzlicher Miettag für jeden Tag verrechnet, um welchen sich die Rückgabe des Fahrzeugs verzögert. Eine Kulanzzeit von 120 Minuten wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs gewährt. Zudem wird eine Strafe von 35 Euro für jeden Tag verrechnet, um welchen sich die Rückgabe des Fahrzeugs verspätet.
Falls der Kunde das Fahrzeug an einem anderen Ort hinterlässt, als im Vertrag vereinbart, so verlangt Marbesol vom Kunden die Begleichung aller aufkommenden Kosten, welche für Transfer, Abschleppung, Strafen, Lagerung und Sicherstellung entstehen.
Sollte sich die Auslieferung des Fahrzeugs von Marbesol an den Kunden um mehr als 120 Minuten verzögern, so wird der Kunden in Höhe des doppelten Tagessatzes entschädigt, um welchen sich die Auslieferung des Fahrzeugs verzögert. Zudem wird pro Tag eine zustätzliche Entschädigung von 35 Euro an den Kunden fällig.
Wenn der Kunde eine Verlängerung des Mietzeitraums wünscht, so muss dies persönlich in einem der Büros von Marbesoll geschehen, um eine Verlängerung des Zeitraums zu unterschreiben und eine zusätzliche Bezahlung vorzunehmen. Die Verlängerung ist von der Fahrzeugverfügbarkeit abhängig. Es ist nicht möglich, eine Verlängerung mittels Telefon, E-Mail oder Textnachricht vorzunehmen.
Eine einseitige Verlängerung des Kunden kann als unauthrosiertes Benutzen des Fahrzeugs verstanden werden. Dies wird genauso behandelt wie eine nicht erfolgte Rückgabe des Fahrzeugs.
Die Vorgehensweise für die Rückgabe des Fahrzeugs beinhaltet die Feststellung, ob das Fahrzeug im Originalzustand zurückgegeben wurde. Um dies sicherzustellen, kontrollieren Techniker von Marbesol das Fahrzeug in zwei Schritten: zuerst wird der Zustand des Autos auf etwaige Schäden überprüft, danach folgt die Aufnahme des Tankfüllstandes und Kilometerleistung.
A. Zustand des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss vom Kunden im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in welchem dieses ausgeliefert wurde. Unser Personal wird den Zustand des Fahrzeugs überprüfen und alle neuen Schäden festhalten. Sie werden dazu angehalten, dies zur Kenntniss zu nehmen und einen Schadenreport zu unterschreiben.
Wenn das Fahrzeug nicht im gleichen Zustand zurückgegeben wird, muss der Kunde auch für eine Kompensation der Ausfallzeit sorgen, welche in Bezug auf die Behebung der entstandenen Schäden resultiert. Bitte beziehen Sie sich hier auf den Abschnitt "Rückgabe des Fahrzeugs".
B. Treibstoff
Das Fahrzeug muss mit der gleichen Treibstoffmenge zurückgegeben werden, wie es abgeholt wurde.
Wird das Fahrzeug mit einer geringeren Kraftstoffmenge zurückgegeben, wird der Betrag, der dem fehlenden Kraftstoff entspricht, zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
C. Kilometerleistung
Wenn Sie während Ihrer Buchung mehr als 2000 km fahren, müssen Sie in unser Büro kommen, um Ihr Auto zu wechseln. Wenn nicht, berechnen wir 2 pro Kilometer überschritten.
Zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs und der Zahlung der Miete berechnet Marbesol die am Schalter zu entrichtenden Mietgebühren auf der Bankkarte des Vertragsinhabers.
Die folgenden Punkte liegen in der Verantwortung des Kunden und werden daher von Marbesol in Rechnung gestellt:
Sie können sich auf der letzten Seite unserer Webpräsenz über die einzelnen Schadenshöhen informieren.
Der Kunde oder jeder andere authorisierte Fahrer ist von der Fahrzeugversicherung abgedeckt, eine Kopie der Police steht Ihnen in jeder Marbesolniederlassung zur Verfügung, in welcher Fahrzeuge vermietet werden. Diese Police inkludiert eine persönliche Haftpflichtversicherung, welche bei Schäden von Dritten während der Verwendung des angemieteten Fahrzeugs resultiert.
Zusätzlich werden Fahrzeugschäden im Falle eines Unfalls, Diebstahls, unverschuldeten Feuers oder Vandalismus abgedeckt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Versicherung deckt Schäden an Rädern, Fenstern, Kupplung, Fahrzeugunterboden, Batterie, Abschleppdienst, Kraftstofffehler und Schlüsselverlust ab. Diese Deckungen und Garantien sind nur gültig, wenn der Kunde die oben genannten Bedingungen für Eigenschäden am Fahrzeug erfüllt.
Der Kunde ist verpflichtet, Marbesol unverzüglich über alle Schäden am Mietwagen zu informieren sowie alle Briefe, Dokumente oder sonstige benötigte Unterlagen in Zusammenhang mit der Beschädigung zukommen zu lassen. Zudem muss der Kunde sowohl mit Marbesol als auch der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten. Es ist zudem essenziell, dass der Kunde innerhalb 24 Stunden einen Unfall- und Schadensbericht Marbesol zukommen lässt. Im Falle eines Unfalls muss der Kunde folgende Schritt befolgen:
Im Falle von Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs, stimmt der Kunde zu, Marbesol sofort zu benachrichtigen und alle Fakten bereitzuhalten, um eine geeignete Anzeige bei der Behörde erstellen zu können.
Falls der Kunde ein für Kinder geeignetes Zubehör benötigen sollte, welche unter 3 Jahre alt sind oder die Größe von 1,50 m nicht überschreiten, muss dieser Marbesol im Voraus darüber informieren und die entsprechende Gebühr entrichten. Dies muss noch vor der Installation des Kindersitzes etc. im Fahrzeug erfolgen. Der Kunde ist in jedem Fall selbst für das Anbringen des Sitzes verantwortlich. In jedem Falle ist Marbesol nicht für etwaige Verletzungen, Unfälle etc. verantwortlich, welche durch die falsche Anbringung, falsche Verwendung oder die Verwendung falscher Zubehörteile entstehen.
Marbesol behält sich das Recht vor, die Reservierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs zu stornieren und/oder den Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung und ohne diesbezügliche Entschädigung an den Kunden zu kündigen.
Marbesol ist nicht für Gegenstände verantwortlich, welche gestohlen, verloren oder im Fahrzeug vergessen wurden.
Die besonderen Konditionen, welche sich im Anhang des Mietvertrags befinden, müssen vom Kunden unterzeichnet werden.
Dieser Mietvertrag wurde im Einklang mit dem spanischen Gesetz aufgesetzt. Marbesol behält es sich vor, etwaige Unterschiede oder Differenzen nicht zu verantworten. Falls dies nicht möglich sein sollte und eine Meinungsverschiedenheit zwischen Marbesol und dem Kunden auftreten sollte, dann ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vertrag zustandegekommen ist. Der Kunde kann etwaige Beschwerden oder Ansprüche an folgende Adresse richten: Avenida Garcia Morato, 50, CP 29004, Málaga.
übersetzungen der allgemeinen Mietbedingungen sind nur für internationale Zwecke gedacht. Der Wortlaut dieser übersetzungen ist nicht gesetztlich bindet. Nur die spanische Version ist gültig.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (RGPD) sowie in Übereinstimmung mit dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD) informieren wir Sie hiermit über die folgenden Punkte bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Online-Kaufprozess:
DATENVERANTWORTLICHER |
Die gesammelten persönlichen Daten werden von NEW CARS COSTA DEL SOL, S.L. (im Folgenden MARBESOL) mit der NIF B92552694 mit Sitz in C/ García Morato, 50, Loc. 2, 29004 Málaga; eingetragen im Handelsregister von Málaga, Band 3582, Buch 2494, Folio 177, Seite MA-71065 und 1. Eintragung; Telefon: 952 23 35 07; E-Mail: [email protected] verarbeitet. |
ZWECK DER VERARBEITUNG |
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Die Informationen im Zusammenhang mit der Online-Buchung werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Abwicklung der Lieferung und Abholung des Fahrzeugs erforderlich ist; anschließend werden die Informationen während der Verjährungsfrist für rechtliche Schritte gesperrt und nach Ablauf dieser Frist gelöscht. Im Falle der Zusendung kommerzieller Mitteilungen werden die Informationen auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, es sei denn, Sie bitten uns, Ihnen keine weiteren Mitteilungen mehr zuzusenden; in diesem Fall werden wir Sie unverzüglich aus dem Verteiler für solche kommerziellen Mitteilungen streichen. |
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